Auszeit vom Job: Rechtliche und finanzielle Aspekte
Eine Auszeit vom Job – das klingt für viele verlockend. Ob zur Regeneration, für familiäre Gründe oder persönliche Projekte: Immer mehr Menschen möchten bewusst eine Pause einlegen. Doch bevor man sich vom Berufsleben verabschiedet, müssen wichtige rechtliche und finanzielle Fragen geklärt werden. Wir zeigen dir, welche Optionen dir zur Verfügung stehen, worauf du rechtlich achten musst und wie du deine finanzielle Situation während der Auszeit sicherst. Mit der richtigen Planung wird deine Auszeit nicht zum finanziellen Alptraum, sondern zur wohlverdienten Erholungspause.
Arten von Auszeiten und ihre rechtliche Grundlagen
Nicht alle Auszeiten sind gleich – und die rechtliche Situation unterscheidet sich erheblich je nachdem, für welche Variante wir uns entscheiden. Die wichtigsten Formen haben wir hier zusammengefasst.
Unbezahlter Urlaub und Sabbatical
Bei unbezahltem Urlaub bekommst du während der Auszeit keine Bezahlung, behältst aber deinen Arbeitsplatz (sofern arbeitsrechtlich vereinbart). Ein Rechtsanspruch auf unbezahlten Urlaub besteht in Deutschland nicht automatisch – das muss mit dem Arbeitgeber verhandelt werden. Ein Sabbatical ist eine längerfristige Variante, die speziell ausgehandelt wird.
Der Vorteil: Dein Arbeitsverhältnis ruht nur, wird nicht beendet. Du brauchst dich nicht als arbeitslos anzumelden. Allerdings entfällt das regelmäßige Einkommen vollständig.
Elternzeit und Elterngeld
Eltern haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Das ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) verankert. Der Arbeitgeber kann diese Zeit nicht ablehnen. Während der Elternzeit erhalten Eltern Elterngeld – zwischen 300 und 1.900 Euro monatlich, je nach Einkommen und Variante.
Wichtige Eckpunkte:
- Elternzeit muss 7 Wochen vorher angemeldet werden
- Der Kündigungsschutz ist besonders stark
- Elterngeld ersetzt zwischen 65 und 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens
Pflegezeit und Pflegeurlaub
Wer Angehörige pflegen muss, hat Anspruch auf Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz. Du kannst bis zu 10 Tage Pflegeurlaub nehmen – bezahlt – um die Pflege zu organisieren. Danach besteht Anspruch auf unbezahlte Pflegezeit von bis zu sechs Monaten.
Wichtig: Du musst dem Arbeitgeber die Pflege nachweisen und die Auszeit anmelden. Der Kündigungsschutz ist auch hier erhöht.
Finanzielle Planung für eine Auszeit
Die finanzielle Vorbereitung ist das A und O. Eine unvorhergesehene Kostenexplosion kann die schönste Auszeit ruinieren.
Budgetierung und Kostenanalyse
Zuerst musst du ehrlich mit dir selbst sein: Wie viel Geld brauchst du monatlich zum Leben? Nicht wie viel du idealerweise ausgeben möchtest, sondern das absolute Minimum.
Typische monatliche Ausgaben:
| Miete/Nebenkosten | 800–1.200 |
| Lebensmittel | 250–400 |
| Versicherungen | 150–250 |
| Transport | 50–100 |
| Gesundheit/Zahnpflege | 50–100 |
| Sonstiges/Puffer | 150–300 |
| Summe | 1.450–2.350 |
Multipliziere diese Summe mit der Anzahl der Monate deiner geplanten Auszeit. Das ist deine Zielsparsumme. Planst du beispielsweise ein halbes Jahr Auszeit mit 1.800 Euro monatlichen Ausgaben, brauchst du 10.800 Euro.
Einkommensersatzleistungen und staatliche Unterstützung
Bevor du komplett auf deine Ersparnisse zurückgreifst: Es gibt mehrere Möglichkeiten, während der Auszeit Einkommen zu erhalten.
Arbeitslosengeld (ALG I): Falls du deine Stelle kündigst, hast du Anspruch auf ALG I – wenn du mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Die Höhe liegt bei etwa 60–67 Prozent des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate.
Elterngeld: Bereits erwähnt, aber ein echtes Netz für junge Eltern.
Wohngeld: Je nach Einkommen während der Auszeit kannst du Wohngeld beantragen.
Nebeneinkommen: Viele nutzen ihre Auszeit, um freiberuflich zu arbeiten. Das ist nicht untersagt und generiert Einkommen ohne die volle Belastung eines Jobs. Etwa 520 Euro monatlich (Minijob-Grenze) sind oft steuerfrei.
Versicherungen und Sozialleistungen während der Auszeit
Ein oft übersehener Aspekt: Deine Versicherungen und Sozialleistungen laufen nicht einfach weiter, weil du Urlaub nimmst. Hier musst du gezielt handeln.
Krankenversicherung und Altersvorsorge
Während einer unbezahlten Auszeit brauchst du weiterhin Krankenversicherungsschutz. Die gute Nachricht: Du kannst dich selbst versichern. Die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung liegen etwa bei 200–300 Euro monatlich (abhängig von Alter und Einkommen).
Alternativ: Ist dein Partner gesetzlich versichert und verdienst du nichts oder sehr wenig, kannst du dich oft familienversichern lassen (kostenlos).
Für die Altersvorsorge gilt: Zeiten ohne Einzahlung können Lücken in deiner Rente bedeuten. Es ist möglich, freiwillig einzuzahlen (etwa 15–20 Euro monatlich). Das ist klein, aber besser als eine Lücke.
Arbeitslosenversicherung und Steuern
Wichtig: Sofern du nicht arbeitslos angemeldet bist, zahlst du keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Das spart monatlich etwa 80–120 Euro.
Bei der Steuererklärung: Falls du Einkommen aus Nebentätigkeit hast, musst du dieses versteuern. Allerdings gibt es den Grundfreibetrag von etwa 11.600 Euro pro Jahr – bis dahin ist es steuerfrei.
Achtung: Hast du ALG I bezogen, kann das Einkommen aus Nebenarbeit auf die Leistung angerechnet werden.
Kommunikation mit dem Arbeitgeber und Vertragliche Regelungen
Die Kommunikation mit deinem Arbeitgeber entscheidet oft darüber, ob deine Auszeit überhaupt möglich ist.
Verhandlung und Dokumentation
Der erste Schritt: Ein offenes Gespräch. Stelle deinen Wunsch klar dar – nicht als Anfrage, sondern als Plan, den du durchdachten Gründen folgst. Arbeitgeber reagieren positiver auf strukturierte Vorschläge als auf vage Ideen.
Was du ansprechen solltest:
- Dauer der geplanten Auszeit
- Dein Grund (Gesundheit, Familie, Weiterbildung)
- Wie die Abläufe während deiner Abwesenheit geregelt werden
- Wann und unter welchen Bedingungen du zurückkehrst
Alles, was vereinbart wird, muss schriftlich festgehalten werden. Eine informelle mündliche Zusage ist nicht ausreichend. Du brauchst einen Vertrag oder zumindest eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber.
Kündigungsschutz und Rückkehrgarantien
Wenn du nicht selbst kündigst, sondern eine Auszeit vereinbarst, gilt das Arbeitsverhältnis als fortbestehend. Das ist dein Vorteil – kein neuer Job nötig danach.
Bei Elternzeit und Pflegezeit ist der Kündigungsschutz sogar gesetzlich verankert. Der Arbeitgeber darf dich nicht kündigen.
Bei freiwilliger unbezahlter Auszeit sollte die Rückkehr schriftlich garantiert werden: Nach deiner Auszeit hast du das Recht, in derselben oder einer vergleichbaren Position zurückzukehren. Das schützt dich davor, nach deiner Rückkehr wegen deiner Abwesenheit benachteiligt zu werden.
Praktische Schritte zur Vorbereitung
Gute Vorbereitung vermeidet böse Überraschungen. Hier ist deine Checkliste:
Checkliste und Zeitleisten
6 Monate vor geplanter Auszeit:
- [ ] Finanzielle Situation durchrechnen und Sparziel definieren
- [ ] Gespräch mit Arbeitgeber führen
- [ ] Rechte und Optionen recherchieren (Arbeitsrecht)
- [ ] Mit Versicherungen klären (Krankenversicherung, Altersvorsorge)
3 Monate vor Auszeit:
- [ ] Auszeit schriftlich mit Arbeitgeber vereinbaren
- [ ] Finanzielle Arrangements treffen (Kreditlinie absichern, falls nötig)
- [ ] Agentur für Arbeit kontaktieren (falls ALG I relevant)
- [ ] Wohngeld-Antrag stellen (falls nötig)
1 Monat vor Auszeit:
- [ ] Krankenversicherung klären und anmelden
- [ ] Alle Versicherungen überprüfen
- [ ] Übergabe von Aufgaben planen
- [ ] Budget nochmal überprüfen und Puffer erhöhen
Während der Auszeit:
- [ ] Einkommenseingänge tracken
- [ ] Ausgaben dokumentieren (für Steuererklärung)
- [ ] Bei längeren Ausfallzeiten: Arbeitsagentur informieren
Ein Monat vor Rückkehr:
- [ ] Arbeitgeber über baldige Rückkehr informieren
- [ ] Alte Aufgaben wieder aufzufrischen beginnen
- [ ] Versicherungen und finanzielle Änderungen rückgängig machen
Der Schlüssel ist: Alles schriftlich festhalten. Was mündlich besprochen wurde, zählt vor Gericht nicht. Ein einfaches E-Mail-Austausch zwischen dir und deinem Arbeitgeber reicht aus – Hauptsache, es gibt einen Nachweis.
Zusätzlich: Nutze kostenlose Rechtsberatungen (z.B. bei Gewerkschaften oder Verbraucherzentralen), falls Unklarheiten entstehen. Eine Stunde Beratung kann dir tausende Euros sparen.
Add comment